Mietobergrenze durch ein schlüssiges Konzept
Bislang hatten die Jobcenter in Nordrhein Westfalen somit nur die Möglichkeit eine Mietobergrenze zu bestimmen, indem sie diese mithilfe eines schlüssigen Konzeptes festgelegt haben
Hiernach ist für die Prüfung der Angemessenheit wie folgt vorzugehen: