Standard der Wohnung
Der Mietpreis für eine Wohnung wird nicht nur durch die Wohnungsgröße bestimmt. Weitere preisbildende Faktoren sind beispielsweise der Standard der Wohnung (Wohnung mit Balkon oder mit einer zusätzlichen Gästetoilette) und auch die Lage der Wohnung (zum Beispiel in der Nähe eines Parks). Das Bundessozialgericht hat daher bestimmt, dass die Wohnung nach ihrer Ausstattung, Lage und Bausubstanz nur einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen muss und keinen gehobenen Wohnungsstandard aufweisen braucht. Dies bedeutet also, dass leistungsberechtigte Personen zwar nur eine Wohnung mit einem unterdurchschnittlichen Standard beanspruchen können. Unterdurchschnittlicher Standard bedeutet aber nicht unterster Level! Demnach ist eine Wohnung ohne eigene Toilette nicht zumutbar (Toilette im Treppenhaus).