Wann ist die Mietkaution zurückgezahlt?

Es sollte nachgerechnet werden, wann das Darlehen für die Mietkaution getilgt ist.

Beispielsfall:
Nachdem das Jobcenter für die Eheleute Sandmann die Kaution an den neuen Mieter in Höhe von 600,00 € gezahlt hat, behält es 10 % der Regelleistung für Herrn und Frau Sandmann ein. (jeweils 10% von 368,00 €= 36,80 €, also insgesamt 73,60 € pro Monat weniger!). Gleichzeitig erlässt das Jobcenter einen neuen Bewilligungsbescheid für den Zeitraum Januar 2016 bis Dezember 2016 und kürzt für den gesamten Zeitraum den Regelbedarf für die Eheleute.

Lösung:
Die Kürzung des Regelbedarfes beträgt somit 12 x 73,60 = 883,20 €. Das Jobcenter hat somit einen Betrag in Höhe von 283,20 € zu viel einbehalten.

Vorgehensweise:
Gegen den neuen Bewilligungsbescheid, Widerspruch einlegen.