Einzugsrenovierung
Auch die Kosten für eine Einzugsrenovierung können vom Jobcenter übernommen werden, sofern diese ortsüblich und zur Herstellung des Wohnstandards im unteren Wohnsegment erforderlich ist.
Auch die Kosten für eine Einzugsrenovierung können vom Jobcenter übernommen werden, sofern diese ortsüblich und zur Herstellung des Wohnstandards im unteren Wohnsegment erforderlich ist.